Obwohl die SMA und SFMeteo beide mit Steuern resp. Gebührengeldern finanziert wird, bekämpfen sie sich gegenseitig. Braucht es überhaupt diese Doppelspurigkeit in so einem grossen Land wie der Schweiz? Dazu passend diese Geschichte die ich gerade auf
http://www.nzz.ch
gelesen habe:
Bundesgericht gibt Meteo Schweiz recht
Die SRG ist vor dem Bundesgericht in einem Streit um die Rechte an Radarbildern von Meteo Schweiz unterlegen. Durch die technische Bearbeitung der Bilder entstehe noch kein eigenständiges Produkt, weshalb die SRG zur Bezahlung von Abonnementsgebühren verpflichtet sei, begründet das Bundesgericht.
(sda) Die SRG SSR idée suisse hat den Streit um die Rechte an Radarbildern des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (Meteo Schweiz) verloren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SRG abgewiesen.
Hintergrund des Streites ist eine Verfügung von Meteo Schweiz vom Mai 2004. Der SRG wurden dabei 260'000 Franken Abonnementsgebühren in Rechnung gestellt. Zudem verfügte Meteo Schweiz die Bedingungen für die Nutzung der bezogenen Dienste. In der Folge entbrannte ein Streit um die Rechte an Bildern des Regenradars.
Bearbeitung reicht nicht für Eigenständigkeit
Kein eigenständiges Produkt Die SRG bezieht diese Bilder und bearbeitet sie technisch, damit sie per Mobiltelefon verschickt oder ins Internet gestellt werden können. Nach Meinung der SRG ist das Resultat der Bearbeitung ein eigenständiges Produkt, über das sie frei verfügen kann und wofür sie Meteo Schweiz weder Rechenschaft noch Gebühren schuldet.
Damit liegt sie falsch, wie nun das Bundesgericht in Abweisung ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde letztinstanzlich entschieden hat. Laut den Lausanner Richtern nimmt die SRG keine inhaltlichen Änderungen an den Bildern vor. Durch die technische Bearbeitung würden zwar andere Wege für den Absatz erschlossen. Wie dadurch ein neues Produkt entstehen solle, sei jedoch nicht ersichtlich.
Pflicht zur Quellenangabe
Entgegen der Meinung der SRG sei es Meteo Schweiz auch nicht verwehrt, die Radarbilder selber in internet- und MMS- tauglicher Form anzubieten. Dieser Ausbau des Angebots entspreche ohne weiteres dem Leistungsauftrag.
Schliesslich haben die Lausanner Richter auch die Pflicht der SRG bestätigt, Meteo Schweiz bei der Verwendung von gelieferten Radar- und Satellitenbildern als Quelle anzugeben. Auch hier hatte die SRG die Meinung vertreten, dass durch die Ausstrahlung der Bilder in ihren Sendungen ein neues, eigenes Produkt entstehe.
Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht einen Entscheid des EDI bestätigt, das die Beschwerde der SRG gegen die Verfügung von Meteo Schweiz im vergangenen März weitgehend abgewiesen hatte. Für das Verfahren vor Bundesgericht wurden der SRG 8000 Franken Gerichtsgebühren auferlegt.