Absolutes Grill- und Feuerverbot
Grounding der Raketen: Kein Feuerwerk am 1. August.
Im ganzen Kanton Zürich ist ab morgen Mittag das Entfachen von Feuer verboten. Auch das Abbrennen von Feuerwerk und selbst Grillieren auf dem Balkon ist nicht erlaubt.
Dies hat die Kantonale Führungsorganisation heute Morgen beschlossen, wie Jürg Neeracher, Leiter der Kantonalen Feuerpolizei, auf Anfrage mitteilt. Das Verbot gilt ab Samstag Mittag 12 Uhr. Es werde höchstwahrscheinlich über den 1. August hinaus gelten.
Grund für das Verbot ist laut Neeracher ein möglicher Funkenwurf auf vertrocknete Sträucher oder ausgedörrtes Gras. Es besteht trotz der Niederschläge der letzten Nacht im ganzen Kanton grosse Waldbrandgefahr.
Das Verbot bedeutet konkret:
* Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
* Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (Gas- und Elektrogrills sind erlaubt)
* Kein Abbrennen von Feuerwerk (auch nicht auf Seen und Flüssen)
* Keine Höhenfeuer
Alle offiziellen 1.-August-Feiern im Kanton Zürich sind vom Verbot betroffen.
Grosse Brandgefahr
Die punktuellen Niederschläge der letzten Nacht brachten keine Entspannung der Situation. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht nach wie vor grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funkenwürfe können schwerwiegende Brände entfachen, teilt die Kantonspolizei mit.
Auch die für heute und morgen erwarteten Niederschläge bringen gemäss Einschätzung von MeteoSchweiz keine nennenswerte Verbesserung. Für den Wochenbeginn ist wieder vorwiegend trockenes und heisses Wetter zu erwarten. (grü)
www.tagesanzeiger.ch