Keine Aufhebung des Haftbefehls gegen Kachelmann
Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Aufhebung des
Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann abgelehnt. Der Fernsehmoderator
wird weiter beschuldigt, seine frühere Geliebte vergewaltigt zu
haben. «Der Erlass eines Haftbefehls wie auch die Entscheidung, den
Haftbefehl aufrechtzuerhalten, setzen voraus, dass ein dringender
Tatverdacht besteht, dass ein Haftgrund vorliegt und dass die
Anordnung und der Vollzug der Untersuchungshaft verhältnismässig
sind», schreibt das Gericht am Donnerstag unter anderem in einer
Pressemeldung. Kachelmann hingegen bestreitet die Tat.
«Die Kammer führt zur Voraussetzung des dringenden Tatverdachts aus,
dass die Aussage des mutmasslichen Opfers zur Tat sowie zum Geschehen
vor und nach der Tat nach Aktenlage glaubhaft sei. Demgegenüber
wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens
am mutmasslichen Tatabend unter anderem im Hinblick auf das sich aus
den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit
des mutmasslichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig
plausibel», so das Gericht weiter. Die Kammer führt ferner aus,
«dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmasslichen Opfers nach
Aktenlage bei einer Gesamtbetrachtung auch unter Berücksichtigung der
von der Verteidigung vorgetragenen Einwände nicht nur durch das
Nachtatverhalten einschliesslich des Ablaufs der Anzeigenerstattung
und das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen in
Heidelberg, sondern unter anderem auch durch die in ihrer Gesamtheit
zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten
gestützt werden.»
Deshalb geht das Gericht davon aus, dass Kachelmann nach Aktenlage
dringend verdächtig ist, den Tatbestand der besonders schweren
Vergewaltigung nach § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB sowie - wegen der
Verwendung eines Messers - den Tatbestand der gefährlichen
Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht zu haben.
Angesichts einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bestehe ein ganz
erheblicher Fluchtanreiz, schreibt das Gericht am Donnerstag. In
Anbetracht der Schwere der Tat sei die Aufrechterhaltung der
Untersuchungshaft auch verhältnismässig.
Quelle:
http://www.kleinreport.ch/