Salü Heinz
Was lese ich da heute? Ich glaube unsere Regierung nist nicht mehr zu retten. Mal hü mal hott. Mal rechts mal links. Ich sage dem strategieloses umherirren - es gibt kein anderes Wort. Ich bin absolut sprachlos.
Grüsse
Kusi
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Kehrtwende beim Service public
Die Swisscom soll nun doch nicht dazu verpflichtet werden, bis 2012 die Grundversorgung zu erbringen. Derartige Vorgaben seien unnötig, verlautet neuerdings aus dem Bundesrat.
Vor einer Woche hat der Bundesrat still und leise beschlossen, bei der Grundversorgung am bestehenden System festzuhalten. Demnach wird alle fünf Jahre entschieden, wer in der Schweiz den Service public erbringen muss. Bis 2007 ist es die Swisscom. Sie hatte sich bei der letzten Konzessionserteilung als einzige Firma für diesen Auftrag interessiert. Um dem Volk die Angst vor der Privatisierung zu nehmen, schlug der Bundesrat im Dezember vor, die Swisscom bis 2012 zur Erbringung der Grundversorgung zu verpflichten.
Davon will die Regierung neuerdings nichts mehr wissen, wie Recherchen des «Tages-Anzeigers» ergeben haben. Zwar hat Finanzminister Hans-Rudolf Merz seinen Kollegen letzte Woche beantragt, die Swisscom «im Sinne eines zusätzlichen Sicherheitsnetzes» für eine fünfjährige Übergangszeit mit der Grundversorgung zu betrauen, wie aus den damals - offenbar versehentlich - publizierten Begleitunterlagen hervorgeht. Mit diesem Vorschlag konnte er sich jedoch nicht durchsetzen, wie sein Pressesprecher Dieter Leutwyler gestern einräumen musste: «Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese zusätzliche Sicherung nicht nötig ist.»
Private signalisieren Interesse
Diese Kehrtwende führt dazu, dass sich für die Konzessionsperiode 2008 bis 2012 neben der Swisscom auch andere Telecomanbieter um die Grundversorgung bewerben können. Vermutlich wird zwar erneut die Swisscom den Zuschlag erhalten, da sie in der Schweiz traditionell gut verwurzelt ist und sich dem Land speziell verpflichtet fühlt. Die private Konkurrenz signalisiert indes ebenfalls ihr Interesse. «Wir werden die Einreichung einer Offerte prüfen», sagt Sunrise-Sprecher Andreas Moser. Ähnlich tönt es bei Orange, dem in Lausanne domizilierten Unternehmen, das der France Télécom gehört. Vor einem definitiven Entscheid müsse allerdings im Detail geklärt sein, was die Konzession genau enthalte, erklärt Pressesprecherin Marie-Claude Debons.
Das ist in der Tat die zentrale Frage. Von den darin gemachten Auflagen hängt nämlich auch ab, ob sich die Chancen für die Privatisierung der Swisscom erhöhen - oder verschlechtern. Die heute geltende Konzession verpflichtet die Swisscom dazu, alle Siedlungsgebiete mit einem Telefonanschluss auszustatten. Zudem muss sie allen Häusern einen ISDN-Anschluss «oder etwas Gleichwertiges» anbieten. Die damit verbundenen Lasten trägt die Swisscom momentan noch allein, da sie in ihrer Offerte darauf verzichtet hatte, Investitionsbeiträge zu verlangen.
Gemäss Gesetz könnte die Konkurrenz zur Begleichung der ungedeckten Kosten herangezogen werden. Dies erklärt denn auch, weshalb Unternehmen wie Sunrise oder Orange das Erbringen der Grundversorgung für die Periode 2008 bis 2012 zumindest ins Auge fassen und nicht von vornherein ablehnen: Dank der Beiträge, die von der Konkurrenz zur Deckung der Sonderlasten verlangt werden können, muss der Service public für das damit beauftragte Unternehmen nicht zwingend zum Verlustgeschäft werden.
Schärfere Auflagen in der Konzession
An einer der nächsten Sitzungen wird der Bundesrat entscheiden, welche Angebote künftig zum Service public gehören werden. Vermutlich wird er die flächendeckende Versorgung mit Breitbanddiensten neu in die Konzession aufnehmen. Sonst können nicht alle Haushalte mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Zudem hilft ihm dies, in der Privatisierungsdebatte zu punkten: Je schärfer die Auflagen in der Konzession ausfallen, desto grösser sind die Chancen, den von den Privatisierungskritikern geschürten Ängsten vor einem Abbau des Service public wirksam begegnen zu können.
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