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Cooles Salär - Herr Marquard - und wir Fernsehgebührentrichter bezahlens auch noch... 16 Feb 2006 06:56 #122807

  • Markus Brotschi
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Uvek: Lohn von «Traumjob»-Gewinner von SF finanziert

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (Uvek) hat am Mittwoch die Resultate seiner
Untersuchung betreffend Finanzierung der Sendung «Traumjob»
veröffentlicht. «Die Finanzierung der Sendung `Traumjob` durch
das Schweizer Fernsehen ist aufsichtsrechtlich nicht zu
beanstanden», heisst es in der Medieninformation des Uvek.
Gestützt auf das geltende Radio- und Fernsehgesetz und ihre
Konzession müsse die SRG SSR ihren Betrieb wirtschaftlich
führen und die ihr zustehenden Empfangsgebühren
bestimmungsgemäss verwenden. Im Rahmen der Finanzaufsicht durch
das Uvek sei untersucht worden, ob die vom Schweizer Fernsehen
an Herrn Marquard für die Sendung «Traumjob» ausgerichteten
Spesen und Entschädigungen die erwähnten Pflichten verletzen
könnten.

«Aus den eingereichten Dokumenten und der Stellungnahme der SRG
SSR geht hervor, dass sich die Kosten für die Sendereihe
`Traumjob` in einer adäquaten und ähnlichen Grössenordnung
bewegten, wie dies in der Vergangenheit auch für andere
vergleichbare eigenproduzierte Unterhaltungssendungen der Fall
war. Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten durch das Uvek
rechtfertigt sich unter diesen Voraussetzungen nicht», wird der
Entscheid begründet.

Auch wenn es finanzaufsichtsrechtlich nicht relevant sei, ob
der Lohn des Traumjob-Gewinners von Herrn Marquard oder vom
Schweizer Fernsehen bezahlt worden ist, nimmt das Uvek dazu
Stellung: «Die Analysen des Uvek haben diesbezüglich aber
ergeben, dass wirtschaftlich gesehen der Lohn des Gewinners von
`Traumjob` durch SF finanziert worden ist.» Das Uvek nennt
dafür drei Gründe. Erstens decke die an Herrn Marquard
ausgerichtete pauschale Grundentschädigung von 600 000 Franken

nebst anderen Leistungen nach dem Wortlaut des Vertrags
ausdrücklich auch das Honorar der «Managementposition bei der
Marquard Media AG mit einem Jahressalär von 200 000 Franken».
Zweitens müsse SF die letzte Tranche von 200 000 Franken, die
betragsmässig dem Lohn des Gewinners von «Traumjob» entspricht,
nicht bezahlen, wenn die Dreharbeiten nicht aufgenommen, die
Produktion abgebrochen, die Sendung nicht ausgestrahlt werde
oder der Gewinner seine Stelle nicht antrete. Drittens müsse
diese letzte Tranche an SF anteilsmässig zurückerstattet
werden, wenn der «Traumjob»-Gewinner seine Stelle bei der
Marquard Media AG vorzeitig verlasse und somit seinen Lohn
nicht vollständig beziehe.

www.kleinreport.ch

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