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Pendlerpauschale verfassungswidrig 09 Dez 2008 11:39 #155054

  • MSE29
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt die neue Pendlerpauschale für nicht verfassungsgemäß.
Die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen das Grundgesetz.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer gekippt. Die Neuregelung seit dem 1. Januar 2007 verstoße gegen das Grundgesetz, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe. Damit können die etwa 16 Millionen Berufspendler vorerst wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer beim Finanzamt geltend machen. (Az.: 2 BvL 1/07)

Der Gesetzgeber müsse rückwirkend neue Regelungen finden, entschieden die Richter. Bis dahin gelte der alte Rechtszustand fort. Die Koalition hatte die alte Pauschale durch eine Härtefallregelung ersetzt. Seitdem konnte das Kilometergeld erst ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten geltend gemacht werden. Dadurch sollte der Staat 2,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen.

Die Richter bemängelten, es fehle eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung. Sie sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar. Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Jahren heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrte auf die Wiedereinführung der alten Pauschale, Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sperrte sich bisher dagegen.
Quelle: n-tv
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Ein großer Sieger für die Arbeitnehmer dieses Landes.

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Pendlerpauschale verfassungswidrig 09 Dez 2008 22:10 #155072

  • Philipp aus Alraft
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Hallo Matthias.

Das Urteil ist auf alle Fälle ein Sieg für den Arbeitnehmer. Aber m.E. bedarf es einer Reform der Pauschale, die dann durch 2/3 Mehrheit im Bundestag auch Grundgesetztgefestigt sein muss.

Hier mein Vorschlag

00 - 10km 0,00€ pro km
11 - 20km 0,15€ pro km
21 - 80km 0,30€ pro km
81 - 100km 0,15€ pro km
100 - xkm 0,00€ pro km

Begründung auf Basis von Spritpreis von 1,40€ und einem Verbrauch von 6l/100km

Wer nur 10km zur Arbeit hat, darf sich wirklich glücklich schätzen und bei 33€ im Moment an Benzinkosten darf man wirklich nicht meckern.

Bei einer fahrt bis 20km ist das schon etwas anders. Je nach Lage kann die Fahrt durchaus 30min dauern und bei Bezinkosten von 66€ im Monat auch ein geldlicher Aufwand.

Wer eine Fahrt von rund 50km aufsich nimmt, nimmt je nach Lage auch insgesamt 60 bis 90min pro Tag seiner Freizeit ausich um an die Arbeitsstelle zu gelangen. Hinzu kommen hohe Kosten für Benzin/Diesel (170€ bei 50km) und eine schnellere Entwertung des Autos durch die hohe Laufleistung, was auch erhöhte Wartungskosten und Versicherungskosten nachsich zieht.

Bei Fahrten zwischen 80 und 100km kommt es zu noch höheren Umkosten und zusätzlich zu Kosten um 300€ für Treibstoff. Mit 7,50€ pro Stunde gar nicht zu machen. Daher sollte man schonmal an Umzug denken, denn es fallen auch jeden Tag zwischen 1,5 und 2h an Freizeit nur für die Autofahrt weg.

Wer täglich über 100km pro fahrt pendelt, dem ist mit Verlaub und großem Respekt zum Umzug zu raten.

Was noch speziell verhandelt werden müsste. Bahnfarten. Beispielsweise ist es möglich auch 110km mit der Bahn in 30-45min zuückzulegen. Da ist es dann kein Problem, wenn man in Fulda wohnt und in Kassel arbeitet.

Das dazu von mir.

Grüße,
Philipp

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Pendlerpauschale verfassungswidrig 11 Dez 2008 17:03 #155142

  • fabile
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Fahrtkosten sind absetzbar: Im Prinzip die Kosten des OeV. Nur wenn OEV nicht zugemutet werden kann, kann man einen km-Satz abziehen. Ich versteh das Geschrei in D nicht. Ist der Staat so pleite, dass man das Zückerchen nicht dem Bürger zugestehen möchte ????

Gruss Andreas

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