Das Bundesverfassungsgericht erklärt die neue Pendlerpauschale für nicht verfassungsgemäß.
Die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen das Grundgesetz.
---
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer gekippt. Die Neuregelung seit dem 1. Januar 2007 verstoße gegen das Grundgesetz, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe. Damit können die etwa 16 Millionen Berufspendler vorerst wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer beim Finanzamt geltend machen. (Az.: 2 BvL 1/07)
Der Gesetzgeber müsse rückwirkend neue Regelungen finden, entschieden die Richter. Bis dahin gelte der alte Rechtszustand fort. Die Koalition hatte die alte Pauschale durch eine Härtefallregelung ersetzt. Seitdem konnte das Kilometergeld erst ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten geltend gemacht werden. Dadurch sollte der Staat 2,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen.
Die Richter bemängelten, es fehle eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung. Sie sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar. Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Jahren heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrte auf die Wiedereinführung der alten Pauschale, Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sperrte sich bisher dagegen.
Quelle:
n-tv
----
Ein großer Sieger für die Arbeitnehmer dieses Landes.