Update:
Aargauische Gebäudeversicherung übernimmt die Überschwemmungsschäden vom
9. August 2007 in Aarau
Die Haftungsfrage für die Betreiberin des Kraftwerks Rüchlig stellt sich nicht mehr
Die Ursachen der Hochwasserschäden vom 9. August 2007 in Aarau sind geklärt. Zur Ermittlung dieser
Ursachen hatten der Kanton, die Stadt Aarau und die Aargauische Gebäudeversicherung AGV gemeinsam
bei der Universität Karlsruhe ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sollte aufzeigen, was genau
beim Kraftwerk Rüchlig am Tag der Überschwemmungen auf technischer Ebene geschah. Das nun vorliegende
Gutachten bescheinigt, dass die Überschwemmungen, welche Gebäudeschäden von rund
CHF 14 Mio. allein in Aarau verursachten, weder vorhersehbar, noch durch irgendwelche Massnahmen
im Bereich des Kraftwerks Rüchlig hätten verhindert oder vermindert werden können. Damit stellt sich
die Haftungsfrage nicht mehr und die Aargauische Gebäudeversicherung AGV übernimmt die durch das
Ereignis eingetretenen versicherten Schäden der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer
vorbehaltlos.
Das Gutachten stellt fest, dass der Durchbruch der unterhalb des Kraftwerks liegenden Zurlindeninsel
erst rund eine Stunde nach dem maximalen Hochwasserdurchfluss erfolgte und die eigentliche Ursache
der massiven Überschwemmungen darstellte. Der mit diesem Durchbruch verbundene Geschiebe- und
Wasserlauf in den Unterwasserkanal verursachte einen Rückstau in Richtung des Kraftwerks, was dort
zur Schnellabschaltung der Turbinen führte. Diejenigen Wassermassen, die vorher durch das Kraftwerk
strömten, mussten nun über den Aarelauf abfliessen. Dies löste eine Schwallwelle Richtung Oberwasser
aus und führte zu einer solchen Erhöhung des Wasserstands der Aare, dass die angrenzenden Quartiere
überschwemmt wurden. Gemäss Dafürhalten der Gutachter war die Erosion der Zurlindeninsel für die
Kraftwerksbetreiberin nicht vorhersehbar, da deren regelmässige Kontrolle nach früheren Hochwassern
keine Erosionsschäden ergeben habe.
Für die AGV ist die Frage einer allfälligen Haftung der Kraftwerksbetreiberin somit endgültig vom Tisch.
Die AGV hatte den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern zur finanziellen Überbrückung
der Zeitspanne bis zur Klärung einer allfälligen Schadenersatzpflicht zinslose Darlehen gewährt. Diese
werden nun in Entschädigungszahlungen der AGV umgewandelt. Die betroffenen Gebäudeeigentümerinnen
und Gebäudeeigentümer werden diesbezüglich direkt angeschrieben. Für den Kanton Aargau
und die Stadt Aarau brachte das Gutachten zudem wertvolle Informationen in Hinblick auf die Neukonzessionierung
des Kraftwerks Rüchlig.
Das Gutachten der Universität Karlsruhe kann unter
www.agv-ag.ch
(AGV),
www.ag.ch/alg
(Kanton AG)
und
www.aarau.ch
(Stadt Aarau) eingesehen werden.